Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundvoraussetzung für einen Aufenthalt in unserer Pension und Bestandteil des Pensionsvertrages.

  1. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, seine Katze kastriert, geimpft und entwurmt zu übergeben. Zusätzlich muss ein Flohschutz vorhanden sein. Der Impfpass wird der Katzenpension Herzenswunsch für den Zeitraum des Aufenthaltes überlassen.
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    • Kastration
      • Zwingend bei Katern
      • Wünschenswert bei Katzen
    • Notwendige Impfungen
      • Katzenschnupfen und Katzenseuche
      • Tollwut (bei Freigängern)
    • Parasiten
      • Entwurmung ca. 14 Tage vor Pensionsaufenthalt
      • Von Flöhen, Ohrmilben, etc. darf das Tier nicht befallen sein
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  2. Die Katzenpension Herzenswunsch ist vor Abgabe das Tieres über besondere Fressgewohnheiten, gravierende frühere oder chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen des Tieres durch den Besitzer zu informieren.
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    • Medikamente
      • Müssen vom Besitzer mitgebracht werden
    • Spezialfutter
      • Muss vom Besitzer gestellt werden
      • Vermindert nicht die Aufenthaltskosten
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  3. Im Krankheitsfall ist die Katzenpension Herzenswunsch berechtigt und verpflichtet, die Katze vom Tierarzt behandeln zu lassen. Bis zur Vorstellung beim Tierarzt wird das Tier separiert und im Quarantänebereich untergebracht. Der Tierarzt entscheidet über den weiteren Behandlungsverlauf bzw. das Tier bleibt bis zur Gesundung oder Abholung durch den Besitzer instationärer tierärztlicher Versorgung. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten werden vom Tierbesitzer getragen. Die Kosten werden entweder mit dem Tierarzt oder mit der Katzenpension Herzenswunsch abgerechnet.
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  4. Für Schäden, Krankheiten oder Verlust der Katze, die der Katzenpension nicht unmittelbar zuzurechnen sind, übernimmt die Katzenpension Herzenswunsch keine Haftung.
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  5. Trotz aller Umsicht lässt sich die Übertragung von Parasiten wie Flöhe, Würmer oder Milben und Krankheiten nicht komplett ausschließen. Die Katzenpension Herzenswunsch kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Als vorbeugende Maßnahme behalten wir uns vor, die Katze bei Ankunft ggf. mit einem geeigneten Präparat gegen Flöhe zu behandeln. Die Kosten werden vom Besitzer getragen.
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  6. Der Besitzer hat sich bei Übergabe des Tieres an die Katzenpension Herzenswunsch mit seinem Personalausweis zu identifizieren.
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  7. Die Rechnung über den Pensionsaufenthalt und ggf. anderen Kosten (z.B. Tierarzt) ist am Tag der Abholung bar zu begleichen.
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  8. Wird ein Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und es erfolgt auch keine Information durch den Besitzer, verpflichtet sich der Halter alle Kosten für die weitere Unterbringung zu übernehmen. Nach Ablauf von 10 Tagen entscheidet die Katzenpension Herzenswunsch wie über das Tier weiter verfügt wird.

Stand: Juli 2020